Alles auf einen Blick

Kinder- und Jugendarbeit vor Ort - geht das in Pandemie-Zeiten überhaupt?
Die gute Nachricht: Ja, das geht! Und wie!!
Die weniger gute Nachricht: Wir müssen uns, solange die Pandemie noch andauert, natürlich an die aktuelle Coronaschutzverordnung halten und die Maßnahmen in unseren Angeboten umsetzen. Hier findest du die aktuelle Coronaschutzverordnung und alle weiteren Verordnungen in Bezug auf das Coronavirus des Landes NRW: https://www.land.nrw/corona.
Um euch in der Umsetzung der Coronaschutzverordung zu unterstützen, haben wir eine Übersicht über die aktuelle Verordnung und allen geltenden Vorschriften für die Kinder- und Jugendarbeit erstellt. Diese bietet euch alle wichtigen Informationen auf einen Blick und soll euch darin unterstützen, die Angebote vor Ort wieder aufleben zu lassen.
Weitere Hilfestellungen:
Eine weitere Hilfestellung bieten euch die FAQs des Landesjugendrings. Der Landesjugendring setzt sich jeden Freitag mit Akteur*innen der Kinder- und Jugendarbeit zusammen, um Fragen, die sich auf die Umsetztung der aktuellen Coronaschutzverordnung in der Kinder- und Jugendarbeit beziehen, zu bearbeiten. Die sogenannten "FAQ zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung", welche jede Woche aktualisiert werden, findest du hier: https://www.ljr-nrw.de/corona-faq/.
Auch unser Dachverband, der BDKJ Münster, hat einige nützliche Materialien für euch und eure Aktionen zusammengestellt. Von Zusammenfassungen der aktuell geltenden Reglungen, bis hin zu Vorlagen für Einverständniserklärungen und Musterkonzepten: https://www.bdkj-muenster.de/aktuelles/artikel/news/detail/News/aktuelles-zum-coronavirus/
Ihr habt Fragen dazu? Ihr braucht Unterstützung bei der Vorbereitung und/oder Durchführung von Aktionen?
Kein Problem, dafür sind wir da!
Kontakt:
Annika Wester
Email:
Tel.: 0176 346 387 06

Kinder- und Jugendarbeit vor Ort - geht das in Pandemie-Zeiten überhaupt?
Die gute Nachricht: Ja, das geht! Und wie!!
Die weniger gute Nachricht: Wir müssen uns, solange die Pandemie noch andauert, natürlich an die aktuelle Coronaschutzverordnung halten und die Maßnahmen in unseren Angeboten umsetzen. Hier findest du die aktuelle Coronaschutzverordnung und alle weiteren Verordnungen in Bezug auf das Coronavirus des Landes NRW: https://www.land.nrw/corona.
Um euch in der Umsetzung der Coronaschutzverordung zu unterstützen, haben wir eine Übersicht über die aktuelle Verordnung und allen geltenden Vorschriften für die Kinder- und Jugendarbeit erstellt. Diese bietet euch alle wichtigen Informationen auf einen Blick und soll euch darin unterstützen, die Angebote vor Ort wieder aufleben zu lassen.
Weitere Hilfestellungen:
Eine weitere Hilfestellung bieten euch die FAQs des Landesjugendrings. Der Landesjugendring setzt sich jeden Freitag mit Akteur*innen der Kinder- und Jugendarbeit zusammen, um Fragen, die sich auf die Umsetztung der aktuellen Coronaschutzverordnung in der Kinder- und Jugendarbeit beziehen, zu bearbeiten. Die sogenannten "FAQ zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung", welche jede Woche aktualisiert werden, findest du hier: https://www.ljr-nrw.de/corona-faq/.
Auch unser Dachverband, der BDKJ Münster, hat einige nützliche Materialien für euch und eure Aktionen zusammengestellt. Von Zusammenfassungen der aktuell geltenden Reglungen, bis hin zu Vorlagen für Einverständniserklärungen und Musterkonzepten: https://www.bdkj-muenster.de/aktuelles/artikel/news/detail/News/aktuelles-zum-coronavirus/
Ihr habt Fragen dazu? Ihr braucht Unterstützung bei der Vorbereitung und/oder Durchführung von Aktionen?
Kein Problem, dafür sind wir da!
Kontakt:
Annika Wester
Email:
Tel.: 0176 346 387 06